Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet dar und dient als Leitlinie für die Verteilung von verschiedenen Nutzungen innerhalb des Stadtgebietes.
Er projektiert Gebiete für künftige Nutzungen und schützt andere vor zu starker Inanspruchnahme. Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung auf Bürger. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Von den Planungen kann ohne ein entsprechendes öffentliches Änderungsverfahren nicht abgewichen werden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Hammelburg (in der Fassung der 2. Änderung) wurde am 17.01.2005 nach einem sich über mehrere Jahre erstreckenden Planungsprozess vom Stadtrat der Stadt Hammelburg festgestellt. Dieser Plan wurde am 14.02.2006 mit Bescheid des Landratsamtes Bad Kissingen, Az 40-6100 gemäß § 6 Abs. 2 BauGB teilgenehmigt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 25.02.2006 ist die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam geworden.
Dieser Flächennutzungsplan inkl. des dazugehörigen Erläuterungsberichtes ist immer in Verbindung mit seinen Änderungen zu sehen. Die jeweiligen Geltungsbereiche der abgeschlossenen Änderungsverfahren finden Sie in den unten einzeln aufgeführten Ausschnitten des Flächennutzungsplanes nach Stadtteilen geordnet.
Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes zum „Hüttenkonzept” kann keinem einzelnen Stadtteilausschnitt zugeordnet werden und steht Ihnen daher separat zur Einsichtnahme zu Verfügung.